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   BVerwG, 03.03.2000 - 6 B 72.99   

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https://dejure.org/2000,14330
BVerwG, 03.03.2000 - 6 B 72.99 (https://dejure.org/2000,14330)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.2000 - 6 B 72.99 (https://dejure.org/2000,14330)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 2000 - 6 B 72.99 (https://dejure.org/2000,14330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grund des Revisionszulassungsgrundes des Verfahrensmangels - Verletzung der Vorschriften über die Ablehnung von Sachverständigen durch fehlerhafte Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs und Verletzung der Aufklärungspflicht - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 11.90

    Ablehnung eines Sachverständigen - Musterungsstreit - Befangenheit

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2000 - 6 B 72.99
    § 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO erfaßt nicht den Fall einer gemäß § 34 Satz 1 WPflG nicht mit der Beschwerde anfechtbaren Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (vgl. Urteil vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 11.90 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 40).

    Die nur subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung eines Sachverständigen nicht aus (stRspr, vgl. Urteil vom 29. November 1991 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2000 - 6 B 72.99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine Entscheidung als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (u.a. Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
    Auszug aus BVerwG, 03.03.2000 - 6 B 72.99
    Daher muß der Vorsitzende nicht auch die Stellung solcher Anträge anregen, die nach Auffassung des Gerichts offensichtlich unbegründet oder aussichtslos sind (vgl. etwa Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 21 bzw. Nr. 38, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1989 - 2 B 27.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Hinweispflicht

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2000 - 6 B 72.99
    Daher muß der Vorsitzende nicht auch die Stellung solcher Anträge anregen, die nach Auffassung des Gerichts offensichtlich unbegründet oder aussichtslos sind (vgl. etwa Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 21 bzw. Nr. 38, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.07.1998 - 6 B 53.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2000 - 6 B 72.99
    War das Befangenheitsgesuch nicht begründet, so greift auch die allein auf dessen angeblich fehlerhafte Ablehnung gestützte Aufklärungsrüge nicht durch (BVerwG, Beschluß vom 14.Juli 1998 - BVerwG 6 B 53.98 -).
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